Das Einverständnis mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2024 ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsverzicht zum Schräglagen-Training der Firma PS-Motorradtraining & PS- Renntraining GmbH
1. Anmeldung/Zahlung
Die Anmeldung zu jeglichen Veranstaltungen kann nur mit dem hier für vorgesehenen Anmeldeformular schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die
Die volle Veranstaltungsgebühr muss spätestens zwei Wochen nach der Buchung/Anmeldung des Teilnehmers auf das in der Bestätigung genannte Konto bezahlt sein. Der Trainingsplatz ist erst nach Zahlungseingang gesichert!
2. Preis/Leistung
Die Leistungen für die entsprechenden Veranstaltungen sind dem jeweils gültigen Programm zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige Preisliste.
3.a Rücktritt / Storno / Umbuchung
Erscheint der Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung etc. ohne die Teilnahme abgesagt zu haben, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet. Sofern der Teilnehmer die Veranstaltung absagt gilt folgendes:
Bei Absagen unter 31 Tage vor dem Trainingstermin werden 100 % des jeweiligen Trainingspreises fällig. Bei einer Stornierung vor der 31 Tage Regelung werden 25.- Euro Bearbeitungsgebühr abgezogen und der Rest wird natürlich erstattet!
Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er in Rechnung gestellt. Der absagende Teilnehmer hat aber das Recht, einen durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache, anderweitig zu besetzen. Es erfolgt allerdings KEINE Erstattung wenn ein Teilnehmer wegen höherer Gewalt,oder aus Angst vor Epidemien, Pandemien, Seuchen etc.von sich aus absagt,solange dies nicht vom Gesetzgeber/Bund/Land anderweitig vorgeschrieben ist !
3.b Gutscheine
Unsere Gutscheine bis mit dem Ausstellungsdatum bis zum 30.09.2024 sind nur in dem Jahr bzw Saison gültig, welches auf dem Gutschein vermerkt ist ! Bitte dies bei den Gutscheinanfragen und Buchungen beachten! Alle Gutscheine, welche ab dem 01.10.2024 erstellt worden sind, haben eine rechtliche Gültigkeit von 3 Jahren.
4. Veranstalterabsage / Veranstaltungsänderung oder Abbruch
Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es dem Veranstalter frei, die entsprechende Veranstaltung abzusagen bzw. geringfügig abzuändern.
Der Veranstalter ist berechtigt jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter - Schnee oder Eis, unsichere Teilnehmer, Krankheit des Veranstalters, etc.) das Training zu verschieben, zu ändern oder abzubrechen. Sollte ein Training bzw. eine Tour aus diesen Gründen ausfallen,so haben die Teilnehmern selbstverständlich die Möglichkeit, das von Ihnen bereits bezahlte Training, an einem anderen freien Termin nach Ihrer Wahl nachzuholen ! Eine Erstattung der Teilnehmergebühr erfolgt dann jedoch nicht!
Der Veranstalter übenimmt KEINE Haftung und Erstattung für den Ausfall des Trainingstermins durch höhere Gewalt oder Epidemien, Pandemien, Seuchen etc.! Allerdings werden diese Trainingstermine dann gutgeschrieben und nachgeholt durch Ersatztermine.
5. Übungsmotorrad
Der Veranstalter stellt für die Veranstaltung ein Übungsmotorrad zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Motorrad stets pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist.
6. Haftung Allgemeine Haftung
Die Haftung des Veranstalters und deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen bezüglich jeglicher Schäden insbesondere an den Sachen der Teilnehmer wird ausgeschlossen!! Die Veranstaltungsteilnehmer (Fahrer, Begleitperson) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Veranstaltungsteilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, den Streckenbetreiber, deren Beauftragte, Helfer, weitere Teilnehmer sowie sonstige Personen, die mit der Veranstaltung in irgendeiner Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung beim Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
7. Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden bzw. gefährden könnten ohne Rückerstattung jeglicher Gebühr von der Veranstaltung auszuschließen.
8. Versicherung
Eine Versicherung für jegliche Veranstaltungen wird seitens des Veranstalters nicht angeboten.
9. Sonstiges
Der Trainingsteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke Verwendung finden dürfen. Alle Fotos, sei es von Teilnehmern, Besuchern, Foto oder Werbeagenturen, sowie der Presse die auf dem Trainingsgelände von den dort befindlichen Personen oder dem Gelände gemacht werden, dürfen von PS-Motorradtraining & PS-Renntraining GmbH zu kommerziellen Werbezwecken verwendet werden!!
Für das Tragen ausreichender, entsprechender Schutzkleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt, dass er den Anforderungen, die während der Veranstaltung an ihn gestellt werden, gesundheitlich/mental gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für seine Streckenwahl/Fahrweise selbst verantwortlich auch bei Folge des Veranstaltervorschlages bzw. deren Mitarbeiter.
Es gibt keinen Anspruch auf eine Trainerauswahl vorab. Wenn es uns Möglich ist, gehen wir auf entsprechende Wünsche ein können diese allerdings nicht garantieren.Da alle unsere Trainer Top ausgebildet und qualifiziert sind ist immer ein qualifiziertes Training zugesichert.
10 . Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist das entsprechende Gericht am Sitz des Veranstalters zuständig.
© Stand Oktober 2024 PS-Motorradtraining & PS-Renntraining GmbH